Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Tracyn

Atmos GmbH · Stand: 18. August 2026


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Anwendung Tracyn zwischen der

Atmos GmbH, Düsseldorfer Str. 26, 51379 Leverkusen-Opladen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123975 (nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „uns“)

und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde macht im Bestellprozess Angaben zu Firma, Rechtsform und – soweit vorhanden – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, wenn nach den Umständen nicht von einem Handeln in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit auszugehen ist.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.

(4) Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils gültige Leistungsbeschreibung und Preisliste, die im Bestellprozess oder im individuellen Angebot ausgewiesen werden, sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 12. Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1.) individuelle Vereinbarung in Textform, (2.) Auftragsverarbeitungsvertrag, (3.) Leistungsbeschreibung und Preisliste, (4.) diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Tracyn ist eine webbasierte Anwendung für Marketing-Tracking und Datenintegration. Sie ermöglicht es dem Kunden, Ereignis-, Kampagnen- und Transaktionsdaten aus seinen eigenen Systemen und aus angebundenen Werbe- und Shop-Plattformen zusammenzuführen, auszuwerten und Messergebnisse an diese Plattformen zurückzuspielen.

(2) Wir stellen dem Kunden Tracyn für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software wird auf unserer Infrastruktur betrieben; eine Überlassung der Software selbst, insbesondere des Quellcodes, ist nicht geschuldet.

(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs.

(4) Übergabepunkt für unsere Leistungen ist der Routerausgang unseres Rechenzentrums. Die Internetverbindung, die erforderliche Hard- und Software sowie die Systemumgebung des Kunden liegen in dessen Verantwortungsbereich.

(5) Wir sind berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungszweck gewahrt bleibt.

Wir sind ferner berechtigt, den Funktionsumfang einzuschränken, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage oder behördlichen Vorgaben, bei zwingenden Sicherheitserfordernissen, bei Wegfall oder Änderung von Schnittstellen Dritter nach Absatz 6 sowie bei Einstellung einer Vorleistung durch einen Dritten. Wesentliche Einschränkungen kündigen wir mindestens 60 Tage im Voraus in Textform an. Führt die Einschränkung für den Kunden zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung, kann er den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; § 9 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend.

(6) Die Anbindung an Dienste Dritter (insbesondere Google, Meta, TikTok und Shopify) erfolgt über deren Schnittstellen. Auf Bestand, Umfang und Funktionsweise dieser Schnittstellen haben wir keinen Einfluss. Ändert oder beendet ein Drittanbieter seine Schnittstelle, schulden wir keine unveränderte Fortführung der betroffenen Funktion. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und uns um eine zumutbare Alternative bemühen.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Nutzerkonto

(1) Die Darstellung des Dienstes auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs zustande.

(2) Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, die im Registrierungsprozess abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und ausschließlich befugten Personen zugänglich zu machen. Besteht der Verdacht einer unbefugten Kenntniserlangung, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen und das Passwort zu ändern. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, die unbefugte Nutzung beruht nicht auf einer Pflichtverletzung des Kunden.

§ 4 Kostenlose Testphase

(1) Wir können dem Kunden eine kostenlose Testphase einräumen. Deren Dauer und Funktionsumfang ergeben sich aus der Beschreibung im Bestellprozess.

(2) Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit; § 7 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Gewährleistung ist auf Fälle arglistigen Verschweigens von Mängeln beschränkt; unsere Haftung richtet sich nach § 15 Absatz 6.

(3) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des angegebenen Zeitraums. Sie geht nur dann in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über, wenn der Kunde vor Ablauf einen kostenpflichtigen Tarif bestellt. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt.

(4) Wird nach Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiger Tarif gebucht, sperren wir den Zugang. Die während der Testphase verarbeiteten Daten löschen wir 30 Tage nach Ablauf der Testphase, sofern der Kunde nicht zuvor einen kostenpflichtigen Tarif gebucht hat. § 10 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(5) Je Kunde und verbundenem Unternehmen darf die Testphase nur einmal in Anspruch genommen werden.

(6) Auch während der Testphase gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 12.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, Tracyn im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde darf den Dienst nicht Dritten zur Nutzung überlassen, weitervermieten oder als eigene Leistung anbieten. Zulässig ist die Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie durch von ihm beauftragte Dienstleister (z. B. Agenturen), soweit diese ausschließlich für den Kunden tätig werden und der Kunde sie auf die Einhaltung dieser AGB verpflichtet. Der Kunde haftet für deren Verhalten wie für eigenes.

(3) Untersagt sind insbesondere: die Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder das Reverse Engineering der Software über die gesetzlich zwingend zulässigen Grenzen (§§ 69d, 69e UrhG) hinaus; die Umgehung technischer Schutz- oder Nutzungsbeschränkungen; das automatisierte massenhafte Auslesen von Inhalten sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des Dienstes zu beeinträchtigen.

(4) Alle Rechte an der Software, an Weiterentwicklungen sowie an Marken, Logos und Dokumentationen verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern.

(5) Wir sind berechtigt, aus der Nutzung des Dienstes gewonnene aggregierte und anonymisierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Kunden oder einzelne natürliche Personen zulassen, zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Dienstes sowie zur Erstellung von Statistiken zu verwenden. Eine Nutzung der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten für eigene Zwecke, insbesondere zum Training von KI- oder Machine-Learning-Modellen, findet nicht statt. Der Anonymisierungsvorgang erfolgt auf Grundlage der Weisung nach § 2 Absatz 6 des Auftragsverarbeitungsvertrages.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte und Daten, die er über Tracyn verarbeiten lässt, sowie für deren rechtmäßige Erhebung und Nutzung allein verantwortlich. Er ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass

(3) Der Kunde unterlässt jede rechtswidrige Nutzung des Dienstes und wird ihn nicht zur Übermittlung rechtswidriger Inhalte einsetzen.

(4) Der Kunde wirkt bei der Erbringung unserer Leistungen im erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch Bereitstellung der notwendigen Zugänge zu seinen Systemen und Plattformkonten sowie durch benannte Ansprechpartner.

(5) Der Kunde sichert die von ihm eingestellten Daten in einem seiner Bedeutung angemessenen Umfang und mindestens wöchentlich selbst, soweit ihm dies technisch möglich ist. Unsere eigenen Sicherungen entbinden ihn hiervon nicht.

(6) Freistellung: Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach diesem § 6 beruhen, und erstattet uns die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir werden den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm die Führung der Auseinandersetzung ermöglichen; ohne seine Zustimmung werden wir keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abschließen. Von gegen uns verhängten Geldbußen oder sonstigen höchstpersönlichen Sanktionen wird nicht freigestellt; ein etwaiger gesetzlicher Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis bleibt unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Wir stellen den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt nach § 2 Absatz 4 bereit. Ein weitergehendes Service Level, insbesondere zugesicherte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten oder Service-Gutschriften, ist nur geschuldet, soweit es ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: Zeiten planmäßiger Wartung nach Absatz 3, Störungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfälle von Vorleistern und Netzbetreibern, Angriffe Dritter auf unsere Infrastruktur sowie Störungen, die auf Systemen oder Handlungen des Kunden oder auf Schnittstellen Dritter nach § 2 Absatz 6 beruhen.

(3) Planmäßige Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durch und kündigen sie, soweit zumutbar, mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder in der Anwendung an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen wir jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.

(4) Support leisten wir per E-Mail und über den in der Anwendung integrierten Chat an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) von 9:00 bis 17:00 Uhr. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist nicht geschuldet, sofern nicht gesondert vereinbart.

(5) Wir sind berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn

Wir werden den Kunden vor der Sperrung informieren und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe geben. Die Zahlungspflicht bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.

§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlung

(1) Die Vergütung besteht aus einer wiederkehrenden Grundgebühr entsprechend dem gebuchten Tarif sowie einer nutzungsabhängigen Komponente für Leistungen, die das im Tarif enthaltene Inklusivkontingent überschreiten. Maßgeblich ist die im Bestellprozess oder im individuellen Angebot ausgewiesene Preisliste.

(2) Wir benachrichtigen den Kunden in der Anwendung, sobald 80 % und sobald 100 % des Inklusivkontingents einer Abrechnungsperiode erreicht sind. Der Kunde kann in der Anwendung eine Obergrenze für die nutzungsabhängige Vergütung festlegen; bei Erreichen dieser Obergrenze setzen wir die Erfassung aus, bis der Kunde sie anpasst.

(3) Für die Ermittlung der nutzungsabhängigen Vergütung sind die von uns erhobenen Messwerte maßgeblich; sie begründen eine widerlegliche Vermutung für den Umfang der Nutzung. Wir stellen dem Kunden die Nutzungsdaten in der Anwendung tagesaktuell zur Verfügung und ermöglichen deren Export. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben; nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als anerkannt. Gesetzliche Rückforderungsansprüche, insbesondere aus ungerechtfertigter Bereicherung, bleiben unberührt. Auf diese Folgen weisen wir in jeder Rechnung gesondert hin.

(4) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Die Grundgebühr wird zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus, die nutzungsabhängige Vergütung nach Ablauf der Abrechnungsperiode abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern die Zahlung nicht über ein hinterlegtes Zahlungsmittel automatisch eingezogen wird.

(6) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gültig und gedeckt ist. Kosten fehlgeschlagener Einzugsversuche, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(8) Preisanpassung: Wir sind berechtigt, die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und sodann höchstens einmal je Vertragsjahr jeweils zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode anzupassen, soweit sich unsere Kosten für Personal, für Infrastruktur- und Vorleistungen Dritter oder der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex seit der letzten Preisfestsetzung verändert haben. Kostensenkungen sind in gleichem Umfang zu berücksichtigen; eine Erhöhung unserer Gewinnmarge über die Anpassung hinaus ist ausgeschlossen. Die Anpassung darf 5 % der bisherigen Vergütung je Vertragsjahr nicht übersteigen.

Wir kündigen die Anpassung mit einer Frist von acht Wochen in Textform an und weisen Grund und Umfang der Änderung aus. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen; § 9 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend. Auf dieses Recht und auf die Bedeutung des Schweigens weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Erhöhungen von mehr als 5 % je Vertragsjahr werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform wirksam.

(9) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; § 13 Absatz 4 bleibt unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird je nach gebuchtem Tarif geschlossen als

(2) Unsere ordentliche Kündigung ist abweichend von Absatz 1 nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

(3) Maßgeblich ist der im Bestellprozess gewählte Tarif. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist jederzeit zum Folgemonat möglich; ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen § 6 verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Endet der Vertrag vorzeitig durch außerordentliche Kündigung des Kunden nach § 2 Absatz 5, § 8 Absatz 8, § 14 Absatz 2, § 16 oder § 17 Absatz 3 oder durch eine von uns zu vertretende Kündigung, erstatten wir im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig ab Wirksamwerden der Kündigung. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die laufende Abrechnungsperiode.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an hello@tracyn.io) oder können über die dafür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto erklärt werden.

(7) Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages durch fortgesetzten Gebrauch nach Vertragsende ist ausgeschlossen; § 545 BGB findet keine Anwendung.

§ 10 Datenexport und Löschung nach Vertragsende

(1) Wir stellen für die Dauer des Vertrages eine Exportfunktion bereit, mit der der Kunde die von ihm eingestellten und die für ihn erzeugten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen kann. Informationen zu den verfügbaren Datenstrukturen und Exportformaten stellen wir dem Kunden auf Anfrage unter hello@tracyn.io bereit.

(2) Der Kunde ist gehalten, seine Daten vor Vertragsende selbst zu exportieren. Ergänzend gilt § 10a.

(3) Nach Ablauf der Fristen nach § 10a löschen wir sämtliche Daten des Kunden. Die Löschung aus Sicherungskopien erfolgt im Rahmen der regulären Rotationszyklen, längstens innerhalb von 90 Tagen; bis dahin sind die Daten für alle anderen Zwecke gesperrt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Für personenbezogene Daten, die wir im Auftrag des Kunden verarbeiten, gelten vorrangig die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages; für Nutzerkonto-, Support- und Abrechnungsdaten gelten die Fristen unserer Datenschutzerklärung.

§ 10a Wechsel des Anbieters (Art. 23 ff. Verordnung (EU) 2023/2854)

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit im Hinblick auf einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IT-Infrastruktur mit einer Frist von höchstens zwei Monaten kündigen. Die Fristen des § 9 Absatz 1 bleiben unberührt, soweit sie kürzer sind.

(2) Nach Wirksamwerden der Kündigung gilt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem wir den Dienst unverändert weiter bereitstellen und den Kunden beim Wechsel nach Treu und Glauben unterstützen. Der Kunde kann eine einmalige angemessene Verlängerung des Übergangszeitraums verlangen; er teilt uns dies spätestens 14 Tage vor Ablauf mit.

(3) Nach Ende des Übergangszeitraums halten wir die Daten des Kunden für weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit.

(4) Für den Wechsel erheben wir keine Wechselentgelte. Bis zum 11. Januar 2027 berechnen wir höchstens die uns durch den Wechsel tatsächlich entstehenden Kosten; ab dem 12. Januar 2027 entfällt auch diese Berechnung.

(5) Wir exportieren auf Verlangen sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

(6) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 erfolgt die Löschung nach § 10 Absatz 3.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische Daten, Geschäftszahlen, Kundendaten, Preise und Konditionen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die von ihr unabhängig entwickelt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letztgenannten Fall wird die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab informieren.

(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrages und fünf Jahre über dessen Beendigung hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange diese geheim bleiben.

(4) Wir dürfen den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden benennen, nachdem der Kunde dies in Textform freigegeben hat; die Freigabe darf nicht unbillig verweigert werden. Der Kunde kann eine erteilte Freigabe jederzeit in Textform widerrufen; wir entfernen die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.

§ 12 Datenschutz

(1) Soweit wir im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages, wird mit der Bestellung oder der Registrierung zur Testphase in Textform einbezogen und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(2) Der Kunde erteilt uns die allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages. Die jeweils aktuelle Liste ist unter /subprozessoren abrufbar.

(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortung – insbesondere zu Nutzerkonto-, Support- und Abrechnungsdaten – enthält unsere Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

§ 13 Mängelrechte

(1) Auf die Bereitstellung des Dienstes findet Mietvertragsrecht Anwendung, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. § 15 bleibt unberührt; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie bleibt in jedem Fall bestehen.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB; ein Verlust von Mängelrechten tritt darüber hinaus nicht ein.

(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit bleiben außer Betracht. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung auf Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Änderungen von Schnittstellen Dritter im Sinne des § 2 Absatz 6 beruht.

(4) Eine Minderung durch Abzug vom vereinbarten Entgelt ist ausgeschlossen; Minderungsansprüche macht der Kunde durch gesonderte Rückforderung geltend. Dies gilt nicht, soweit der Minderungsanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; insoweit bleiben das Recht zum Abzug und zur Aufrechnung unberührt.

§ 14 Rechte Dritter

(1) Wir stehen dafür ein, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung erhoben, hat er uns unverzüglich zu informieren und uns die Führung der Auseinandersetzung zu überlassen. Wir werden nach unserer Wahl den Dienst so ändern, dass er keine Schutzrechte verletzt, die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben oder – wenn dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist – den Vertrag außerordentlich kündigen; § 9 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend.

(3) Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit die Rechtsverletzung auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf einer eigenmächtigen Änderung durch den Kunden oder auf vom Kunden beigestellten Daten beruht.

§ 15 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Wir haften ferner unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung nach Absatz 3 ist je Schadensfall begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Nettovergütung, mindestens jedoch auf 25.000 Euro. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres ist die Haftung insgesamt auf das Zweifache dieses Betrages begrenzt. Übersteigt der vertragstypisch vorhersehbare Schaden diesen Betrag, gilt der höhere Betrag.

(5) Für den Verlust von Daten haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 6 Absatz 5 zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(6) Bei unentgeltlicher Nutzung, insbesondere während der Testphase nach § 4, haften wir nur nach den Absätzen 1 und 2.

(7) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2, für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sowie für Ansprüche aus § 536a Abs. 1 BGB.

(9) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen.

(2) Für die Dauer einer vollständigen Nichtverfügbarkeit des Dienstes aufgrund höherer Gewalt entfällt die Vergütungspflicht des Kunden zeitanteilig.

(3) Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; § 9 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine Änderung der Gesetzeslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an behördliche Vorgaben oder an eine Änderung der von uns eingesetzten Technik anzupassen, oder um neue Funktionen aufzunehmen, ohne in bestehende Rechte des Kunden einzugreifen. Der Kunde darf durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden. Nicht auf diesem Weg änderbar sind der Vertragsgegenstand, die Vergütung, die Laufzeit sowie die Regelungen zu Mängelrechten und Haftung (§§ 13 bis 15).

(2) Änderungen teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weisen dabei auf die Änderungen, das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens gesondert hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht er fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Unser Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 9 Absatz 2 bleibt unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Atmos GmbH.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Wir sind berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung außerordentlich kündigen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.


Atmos GmbH
Düsseldorfer Str. 26, 51379 Leverkusen-Opladen
E-Mail: hello@tracyn.io
Amtsgericht Köln, HRB 123975 · Geschäftsführer: Sascha Blum